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Raju Sharma
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Frage von Swantje B. •

Frage an Raju Sharma von Swantje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sharma!
Sind Ihre Entscheidungen in den Bundestagsabstimmungen in jedem Fall Gewissensentscheidungen? Wenn nicht, inwiefern sind sie von Ihrer Parteizugehörigkeit beeinflusst? Ich bitte Sie herzlich um eine ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Swantje Bastin

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Bastin,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit im Bundestag.

Nach Artikel 38 unseres Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Für die Linksfraktion ist dieser Verfassungsanspruch nicht nur eine demokratietheoretische Idealvorstellung, sondern gelebte parlamentarische Praxis. Seit meinem Einzug in den Bundestag hat die Fraktionsführung zu keinem Zeitpunkt Druck auf einzelne Abgeordnete ausgeübt, sich bei Sach- oder Personalentscheidungen in einer bestimmten Weise zu verhalten: Einen „Fraktionszwang“ gibt es in diesem Sinne bei uns nicht – worüber ich sehr froh bin, weil dies auch meinem Selbstverständnis als Parlamentarier widersprechen würde.

Gleichwohl besprechen wir unser Abstimmungsverhalten regelmäßig in der Fraktion und natürlich werden dabei auch Kompromisse geschlossen. Aber das gehört in einer Demokratie eben dazu und bisher jedenfalls habe ich diese alle mit meinem Gewissen vereinbaren können.

Freundliche Grüße

Raju Sharma