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Frage von Uwe M. •

Frage an Rainer Arnold von Uwe M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Arnold,

Sie sind natürlich verpflichtet, auf die Parteitagsbeschlußlage und die Alternativlosigkeit zur Bündnismitgliedschaft zu verweisen.

Meine Frage ging aber dahin, wo Grenzen abgesteckt sind, die auch unter Beibehaltung von Bündnisverpflichtungen zu gelten haben. Wenn georgische Politik das Natoverteidigungsbündnis herausfordert bis hin zu Lieferung von Hilfsgütern per US-Kriegsschiffe, wenn der Afghanistankonflikt auf Pakistan-Waziristan ausgeweitet wird per Liquidationskommandos, die auch die Zivilbevölkerung treffen, wenn schließlich mit osteuropäischen Ländern Waffenstationierungen seitens der USA vereinbart werden, die gegenüber Russland eine Bedrohung darstellen, dann wird durch eine expansionistische Politik der USA, die nur durch Konfliktausweitung ihre Weltstellung wahren können, die Nato-Politik, die nur ein Verteidigungsbündnis sein darf, unterminiert.

Dass die Bundeswehr nur den zivilen Aufbau in Afghanistan flankiert, ist nicht mehr aktuell. Richtig ist, dass Deutschland , um in der NATO mitreden zu können, eigene Soldaten bei der Drecksarbeit mitmachen läßt, weil die USA ohne Rücksprache ständig neue Pulverfässer anzünden. Darin werden sie durch christdemokratische Politiker ermutigt.

Wo sind die Grenzen Ihrer Fraktion?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mannke,

die Grenzen der SPD-Fraktion sind klar definiert:

Ein Einsatz der Bundeswehr im Ausland erfolgt nur mit entsprechendem UN-Beschluss, nur gemeinsam mit Bündnispartnern aus EU und NATO und auf Basis der Völker- und Menschenrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold