Hallo Herr Rottwilm, wie stehen Sie zum Gebäudeenergiegesetz hier insbesonders zur Förderung von Wärmepumpen. Freundliche Grüße aus Schrecksbach Erich L.

Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage, die mich allerdings zu einer Zeit erreicht hat, wo mein Team und ich uns erst einrichten mussten und so erst jetzt antworten können. Ich bitte um Nachsicht.
Eine erneute Reform des Heizungsgesetzes sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor. Das Heizungsgesetz soll demnach abgeschafft werden, aber die Sanierungs- und Heizungsförderung fortgesetzt werden. Mit der Umsetzung ist nun die Wirtschaftsministerin, Katherina Reiche (CDU), verantwortlich.
Ich gehe davon aus, dass die Förderung zunächst fortgesetzt wird, aber eine Absenkung der Förderung zu erwarten ist - möglicherweise schon Anfang 2026.
Die Wärmepumpe wird immer mehr die Heizung der Wahl sein. Und noch läuft die Förderung trotz vorläufiger Haushaltsführung weiter. Deshalb sollte jetzt die Zeit genutzt werden, einen Förderantrag zu stellen. Wer jetzt eine klimaschädliche alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe eintauscht, bekommt meist 50 oder 55 Prozent der Kosten vom Staat bezahlt. Bei einem Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro jährlich sind es sogar 70 Prozent der Kosten, die gefördert werden. Allerdings gilt das bis maximal 30.000 Euro Investitionskosten.
Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen, muss aber zunächst noch einen neuen Haushalt verabschieden, bevor sich was am Heizungsgesetz ändern kann. Bis dahin sind die Fördergelder noch auf jeden Fall sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Philipp Rottwilm