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Frage von Christian L. •

Frage an Philipp Murmann von Christian L. bezüglich Staat und Verwaltung

Zu Fragen der Neuregelung des Rederechts im Bundestag

Die Fraktionsführungen von Union, SPD und FDP wollen das Rederecht von Parlamentariern mit abweichenden Meinungen im Bundestag beschneiden.Meine Fragen an Sie : Rührt das Ihres Erachtens nicht am Selbstverständnis des Parlaments und verändert es nicht das
Wesen des Parlamentarismus ? Ist darüberhinaus zu befürchten, dass dieses Machtverteilungsordnungsprinzip auch demnächst mit Ihrer
Stimme in Schleswig-Holstein erst beraten und dann verabschiedet wird ? Wie stehen Sie zu diesen Plänen ?

Begrüssen sie die geplante Neuregelung des Rederechts im Parlament ?
Ich bin gespannt, wie Ihre Antwort ausfällt und ob Sie sich deutlich bekennen, wie Ihre Meinung ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindenau

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lindenau,

in der Berichterstattung der vergangenen Tage war oft vom "Maulkorb für Abgeordnete" die Rede. Es steht außer Frage, dass jeder Abgeordnete selbstverständlich des Recht hat, seine Meinung klar zu machen, auch wenn diese von der Fraktionsmeinung abweicht. Das ist ja auch der Sinn des Parlaments. Die Diskussion rund um das Rederecht von Abgeordneten muss allerdings differenzierter betrachtet werden.

Bei dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses, das Rederecht im Parlament zu ändern, geht es nicht um die Einschränkung der freien Rede von Abgeordneten bzw. für sogenannte "Fraktionsabweichler". Die öffentliche Debatte, als auch die Politik selbst hat ein verzerrtes Bild der eigentlichen Absicht der Beschlussempfehlung des Ausschusses wiedergegeben.

Folgendes war geplant:
1. Die Beschlussempfehlung betrifft nicht die Debatten im Parlament, auf die eine konkrete Abstimmung folgt. Vielmehr befasst sie sich mit der Redezeit, die den Abgeordneten im Anschluss einer Debatte zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um die sogenannte "persönliche Erklärung". Nach der bisherigen Geschäftsordnung dürfen diese Erklärungen bis zu fünf Minuten lang sein. Weil von dieser Möglichkeit bei bestimmten Debatten über Gebühr Gebrauch gemacht wurde, sieht die Beschlussempfehlung eine Kürzung des Rederechts auf drei Minuten vor. Seit 2009 habe ich zweimal davon Gebrauch gemacht, eine persönliche Erklärung abzugeben - u.a. zur unzureichenden Finanzierung der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein.

2. Die Absicht der Beschlussempfehlung ist es ferner, das Rederecht von "Abweichlern" zu stärken, indem das Rederecht nicht mehr von der expliziten Zustimmung der Fraktion abhängig ist, sondern nur noch von ihrem Benehmen.

Ich hoffe, Ihnen den Sachstand verständlich und zu ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben.
Ich hätte mir gewünscht, dass alle an der Beschlussempfehlung beteiligten Fraktion ebenso die Öffentlichkeit ruhig und sachlich informiert hätten.
Das hätte der Klarheit und Wahrheit gedient.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Philipp Murmann, MdB