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Petra Pau
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Frage von Christian H. •

Frage an Petra Pau von Christian H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Pau,

ich beziehe mich auf eine Anfrage von Herrn H. F. vom 21.08.2011, die das Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEPNStruktG) betraf.

In diesem Zusammenhang wurde konkret hinterfragt, ob eine Verlängerung der gestetzlichen Regelungen über den 31.12.2012 seitens des Gesetzgebers erwogen wird.

In Ihrer Antwort vom 08.09.2011 stellten Sie dar, dass Sie in dieser Sache eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt haben.

Die Antwort der Bundesregierung lautete:

Zitat aus Ihrer Antwort vom 08.09.2011:

Die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG sind an das Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte herangetreten, die bestehende Vorruhestandsregelung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über das Jahr 2012 hinaus bis Ende 2016 fortzuführen. Das Anliegen wird derzeit zusammen mit dem für das Dienstrecht federführenden Bundesministerium des Innern geprüft.

Zitat Ende

Gibt es inzwischen eine konkretere Position der Bundesregierung in bezug auf eine Verlängerung der gesetzlichen Regelungen über den 31.12.2012 hinaus?

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antwort!

Mit freundlichem Gruß

C. Hannig

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Sehr geehrter Herr Hannig,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bzgl. der Weiterführung der bestehende Vorruhestandsregelung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über das Jahr 2012 hinaus.

Auf meine schriftliche Frage (Drucksache 17/6954) antwortete das Bundesministerium der Finanzen am 09.09.2011, wie Ihnen bekannt:

„Das Anliegen wird derzeit zusammen mit dem für das Dienstrecht federführenden Bundesministerium des Innern geprüft.“

Leider sind mir seither offizielle Verlautbarungen seitens der beiden Ministerien über den Stand ihrer Prüfung nicht bekannt.

Aktuell kann ich Sie nur auf eine kürzlich stattgefundene Podiumsdiskussion über Berufliche Perspektiven für Beamtinnen und Beamte bei Post, Postbank und Telekom im Rahmen eines Seminars „Beamtenrecht“ für Betriebsräte von Deutsche Post, Deutsche Postbank und Deutsche Telekom mit Vertretern der Unternehmen, des Bundesministerium der Finanzen, des Innenausschusses des Bundestages und ver.di in Berlin aufmerksam machen. Auf dieser Veranstaltung äußerte Frau Stein-Homberg, Referatsleiterin beim Bundesministerium für Finanzen, dass die Vorruhestandsregelung fast ausschließlich von der Telekom angewendet werde und eine zeitbefristete Verlängerung möglich erscheine.

Ich behalte mir vor, meine obige Anfrage im März, also ca. nach einem halben Jahr, zu wiederholen, wenn bis dahin keine einschlägige Regelung bzw. eine offizielle Information darüber vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau

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