
(...) Doch zur Klarstellung: Die Online-Durchsuchung auf der Grundlage des BKA-Gesetzes soll ausschließlich dazu dienen, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlagspläne zu entdecken, d.h. nur zur Abwehr schwerwiegender Gefahren und nicht zur Strafverfolgung. (...)