(...) Doch zur Klarstellung: Die Online-Durchsuchung auf der Grundlage des BKA-Gesetzes soll ausschließlich dazu dienen, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlagspläne zu entdecken, d.h. nur zur Abwehr schwerwiegender Gefahren und nicht zur Strafverfolgung. (...)
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