(...) Deshalb beziehe ich mich hier auch auf die bereits gegebenen Antwort. Dem Parteiengesetz köParteien entnehmen, wie viel die Parteien pro abgegebener Stimme erhalten, ebenso die Höchstgrenze staatlicher Zuwendungen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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