(...) Der konkrete Fall der Straßenbaubeiträge kann und darf nicht von der Bundespolitik bearbeitet und gelöst werden, da es sich hier um ein Aufgabenfeld handelt, welches durch die kommunale Selbstverantwortung umzusetzen ist. Die Beiträge werden auf Grundlage eines kommunalen Abgabengesetzes und der jeweiligen durch die Kommunen festgelegten Satzungen erhoben. (...)
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