Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und ich bitte um Verständnis dafür, dass die Angelegenheit im alleinigen Zuständigkeitsbereich der DB AG und damit der Bundesebene liegt und nicht in den Aufgabenbereich des Freistaats Bayern fällt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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