Liegen die Ergebnisse der Grubenwassermessungen im Warndt vor? Welche Rückschlüsse ziehen Sie?
2017 wurde im Warndt fünf Bohrungen zum Monitoring des Grubenwassers durchgeführt.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/grossrosseln/grubenwasser-check-im-warndt_aid-2530788
Wo können die Messergebnisse eingesehen werden?
Wie hat sich das Niveau des Grubenwassers entwickelt?
Gab es in der betroffenen Regionweitere Grubenschäden?
Weitere Fragen an Petra Berg

Möglichkeiten des Saarlandes für die Umsetzung des Wildnisziels

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für den Klimaschutz

Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.

Es ist legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.