
(...) Verbindliche Grenzwerte bezüglich der Luftfeuchtigkeit in Büros bestehen in Arbeitsstättenrecht nicht. Die empfohlene Luftfeuchtigkeit in Büroräumlichkeiten wird mit 40 bis 65 Prozent relativ durchschnittlicher Luftfeuchtigkeit angegeben. Der Gesetzgeber kann und soll das Leben nicht bis ins letzte Detail Mitgestalten. (...)