
(...) Die Hauptverantwortung liegt hier völlig unzweifelhaft bei der regionalen Selbstverwaltung. Die Ziele der Honorarreform wie Transparenz, Honorargerechtigkeit, Kalkulierarbeit sind nicht durch Gesetzesänderungen zu erreichen, vielmehr sind ausschließlich die Parteien der Selbstverwaltung in der Pflicht. Weiterhin wurde auf Bundesebene eine Konvergenzklausel vereinbart, die darauf abzielt, die Situation der einzelnen Praxen besser abzubilden, um ungerechtfertigte Honorargewinne und unzumutbare Honorarminderungen auszuschließen. (...)