(...) Die Konvention spricht von "Amtsträgern" und hier liegt der entscheidende Punkt. Frei gewählte Abgeordnete sind keine Amtsträger, daher würde eine Ausweitung des § 108e Strafgesetzbuch über Sinn und Inhalt der Konvention hinausgehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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