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Peter Tauber
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Frage von Alexandra H. •

Frage an Peter Tauber von Alexandra H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,
als ich heute an den Briefkasten ging,
konnte ich es nicht fassen.
Das Elterngeld wird angerechnet!!!
Ich bin verheiratet, habe drei Kinder, mein jüngster ist sechs Monate alt und das Elterngeld solle laut Bescheid bis zum Juni 2011 laufen.
Mein Mann geht arbeiten, verdient allerdings nur acht- neunhundert Euro.
Wir bekommen ergänzendes Harz vier.
Ich frage mich, wie ich meine Kinder einkleiden soll, bei diesen Preisen.Allein das Einkaufen ist der reinste Wahnsinn!!!
Die Windeln und Milchnahrung, die Kleidung ,einfach alles was ein Baby so braucht,
lässt sich nicht vom Kindergeld allein bezahlen.
Erst der Euro , dann die Praxisgebühren, jetzt das Elterngeld.
Natürlich gibt es Leute, die ein Kind nach dem anderen auf die Welt bringen, die nicht arbeiten gehen wollen, weil der Staat bezahlt.
Die anderen werden bestraft, wenn Sie arbeiten, wenn Sie Kinder bekommen ! wo führt das noch hin???
Deutschland braucht sich nicht zu wundern, wenn die Geburtenzahl des Deutschen nachlässt.
Ich finde es eine Schweinerei, wie eine änderung die nächste mit sich bringt
und das noch negativ für den kleinen Bürger.
Deutschland hat kein Geld ,
aber das Ausland wird gesponsort!!
Gibt es wenigstens eine andere unterstützung für den Kauf von Windeln, Milchnahrung und Kleidung für das Baby??? zb. Gutscheine oder ähnliches???

Mit freundlichen Grüßen
A.Henzel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Henzel,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat ist es nicht leicht, gleich auf den ersten Blick einen kompletten Überblick über das Elterngeld zu erhalten, da es sehr viele unterschiedliche Lebenslagen gibt.

Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Erklärungen zur Anrechenbarkeit des Elterngelds geben:

Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind.

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.

Der Elterngeldanspruch entfällt künftig für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.

Die Regelung, dass bei den sog. "Aufstockern" ein Freibetrag eingeräumt wird, gilt nur für diejenigen Aufstocker, die vor der Elternzeit gearbeitet haben. In Ihrem Fall würde also z.B. Ihr Mann einen Elterngeldfreibetrag in Höhe von 300 Euro bekommen. Sie selbst wären anspruchsberechtigt, sofern Sie vor der Geburt Ihres Sohnes berufstätig waren.

Sicherlich ist der Umstand, dass das Elterngeld auf die SGB II-Leistungen angerechnet werden, nicht erfreulich. In diesem Zusammenhang muss jedoch betont werden, dass das Elterngeld von Anfang an nicht als Sozialleistung, sondern als familienpolitische Leistung für Personen konzipiert war, die vor der Geburt des Kindes berufstätig gewesen sind. Ich darf zudem darauf hinweisen, dass noch nie zuvor so viel Geld für Sozialausgaben bereit gestellt wurde wie aktuell. Zusätzliche Unterstützung werden Sie und Ihre Familie etwa über das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Bildungspaket erhalten, durch das zusätzliche Leistungen finanziert werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Sollten Sie Detailfragen zu Ihrem konkreten Fall haben, können Sie sich auch gerne unter peter.tauber@bundestag.de direkt an mich wenden.

Beste Grüße

Ihr Peter Tauber