
(...) Die Bahnreform von 1994 war darauf gerichtet, durch privatrechtliche Unternehmensstrukturen und eine strikte Trennung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben im Eisenbahnbereich die zuvor stark gesunkenen Verkehrsleistungen auf der Schiene wieder zu steigern, die immer weiter ansteigenden finanziellen Belastungen der Steuerzahler für den Schienenverkehr durch Effektivitätssteigerungen zu begrenzen und die Wirtschaftlichkeit der neu gegründeten Deutsche Bahn AG (DB AG) herzustellen. Hierzu sollte nicht zuletzt ein fairer Wettbewerb auf dem Schienennetz beitragen. (...)