
(...) Der Mautpflicht unterliegen nur Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, die "ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes). Weil Reisebusse keinen Güterkraftverkehr durchführen, sondern Personen transportieren, wird für Reisebusse keine Maut fällig. (...)