
(...) In diesem Sinne wiegen einzelne Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen Pkw-Fahrern weniger schwer als Verstöße von Lkw-Fahrern, da von Lkw aufgrund der größeren Masse eine höhere Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Der Bußgeldkatalog unterscheidet deshalb auch nicht zwischen Berufskraftfahrern und „normalen“ Autofahrern. Vielmehr wird bei einzelnen Tatbeständen eine Unterscheidung nach der Fahrzeugart vorgenommen (zum Beispiel Fahrrad, Pkw, Lkw und Gefahrguttransporte). (...)