(...) Die bayerischen gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichenerfassung erfüllen somit einen hohen datenschutzrechtlichen Standard und alle einschlägigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Materie. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass die polizeiliche Kennzeichenerfassung in Bayern auf einer rechtlich einwandfreien Grundlage stattfindet. Nach Einschätzung der polizeilichen Praktiker hat sich die automatisierte Kennzeichenerfassung als sehr hilfreich für die Kriminalitätsbekämpfung erwiesen. (...)
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