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Peter Ramsauer
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Frage von Joachim P. •

Frage an Peter Ramsauer von Joachim P. bezüglich Recht

Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?

Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?

Danke! für die Antwort!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Petrick,

die Frage, ob das von Ihnen angesprochene höchstrichterliche Urteil zur Herstellung größerer Transparenz im Versicherungsbereich Auswirkungen auf die Zinsgestaltung von Dispositionskrediten im Bankenbereich haben kann oder sollte, muss zunächst intensiv geprüft werden. Nach meiner vorläufigen Einschätzung sind diese beiden Sachverhalte jedoch durchaus unterschiedlich zu bewerten. So sind die Banken und Sparkassen mit Blick auf das international verbindliche Basel II Abkommen inzwischen verpflichtet, bei ihren Kreditgeschäften auch mit Privatpersonen stärker als bislang auf die individuelle Bonität jedes einzelnen Kunden abzustellen. Dies dürfte mittelfristig auch Auswirkungen auf die Einräumung und Ausgestaltung von Dispositionskrediten haben. Die derzeit noch mehr oder weniger "einheitlichen" Zinskonditionen könnten daher schon bald der Vergangenheit angehören und Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen Bank und Kunden werden. Die Einräumung eines gesetzlich fixierten Anspruchs auf Umschuldung für Alg-Empfänger würde einen tiefen Einschnitt in die Geschäftsfreiheit der Kreditinstitute bedeuten. Ich hielte einen solchen Schritt für überaus zweifelhaft, da er auf Seiten sicher nicht weniger Kreditnehmer einer vorsätzlichen Überschuldung Tür und Tor öffnen würde. Nach meinem Eindruck sind die meisten Banken durchaus dazu bereit, bei Notfällen tragbare Umschuldungsvereinbarungen zu treffen. Als überaus hilfreich haben sich in diesem Zusammenhang die einschlägigen Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentralen und -beratungseinrichtungen erwiesen. Lücken im Privatinsolvenrecht vermag ich nicht zu erkennen. Vielmehr halte ich die Regelung, nach der Schuldner im Insolvenzfall nach bereits sieben Jahren praktisch schuldenfrei sind, für überaus angemessen, wenn nicht gar großzügig. Schließlich müssen in diesen Fällen Gläubiger, ob Banken oder andere Geschäftspartner, praktisch entschädigungslos für das "Geschäftsgebahren" ihrer Kunden einstehen. Die Frage, ob nicht der Staat, also die Summe aller Steuerzahler, für fällige Zinsverpflichtungen von Alg-Empfängern eintreten sollte, sollten Sie einmal im Kreis Ihrer Freunde und Bekannten diskutieren. Die Bereitschaft, diese Lasten auch noch zu übernehmen, dürfte sich in engen Grenzen halten. - Ich meine, völlig zu Recht!

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