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Peter Ramsauer
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Frage von Johann R. •

Frage an Peter Ramsauer von Johann R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

ich würde zu gerne wissen, wofür die 5,-- € für die Feinstaubplakette verwendet werden und bitte Sie, mir darüber einen detaillierten und verständlichen Nachweis darüber zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Reupold

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reupold,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verwendung der Gebühren für die Umweltplaketten. Die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV), für die innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit federführend ist, regelt in den §§ 3 und 4, mit welchen Plaketten Fahrzeuge nach ihrem Schadstoffausstoß zu kennzeichnen sind, und von welchen Stellen Plaketten ausgegeben werden können.

Die 35. BImSchV regelt dagegen nicht, ob ein Entgelt für die Ausgabe von Plaketten zu erheben ist; dies bleibt dem Landesrecht und damit den Kommunen überlassen. Aus diesem Grund empfehle ich, dass Sie sich mit Ihrer Frage an eine Ausgabestelle von Plaketten wenden. Ausgabestellen von Plaketten sind gemäß § 4 der 35. BImSchV die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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