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Peter Ramsauer
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Frage von Ingrid K. •

Frage an Peter Ramsauer von Ingrid K. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Dr. Ramsauer,

mit absolutem Unverständnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie eine "Ausnahmegenehmigung der Ausnahmegenehmigung" dafür erteilt haben, dass im Zuge des Projekts Stuttgart 21 künftig sowohl S-Bahnen als auch Regionalzüge als auch Fernzüge die Tunnels auf den Fildern befahren dürfen.

Ich bitte in diesem Zusammenhang um nachvollziehbare Beantwortung folgender Fragen:

- Wie soll das Problem der drei unterschiedlichen Bahnsteighöhen für die verschiedenen Züge gelöst werden?
- Soweit ich weiß, dürfen nur Züge diese Tunnels befahren, deren Türen sich nicht nach außen öffnen. ICE-Türen öffnen sich nach aussen - wofür dann die Genehmigung?
- Wie würde ein Rettungsszenario im Fall eines Unglücks im Tunnel aussehen? Wie könnten Feuerwehr und THW in einen derart engen Tunnel gelangen? Wie könnten die Passagiere eines verunglückten Zuges - womöglich bei Ausbruch eines Feuers - schnellstmöglich aus dem Tunnel hinausgelangen?
- Wie vereinbart sich die Genehmigung mit der Auflage, dass Bahnhöfe und Bahnsteige generell behindertengerecht zu planen sind? Bei 3 verschiedenen Bahnsteighöhen kann ich beim besten Willen nicht erkennen, dass diese Auflage erfüllt wird.
- Wie werden Sie persönlich es verantworten, sollte es tatsächlich zu einer Katastrophe kommen? Bleibt es dann bei den sattsam bekannten Betroffenheitserklärungen an die Hinterbliebenen?
Diesen Eid haben Sie am 28. Oktober 2009 vor dem Deutschen Bundestag abgelegt:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

Gehören Bahnfahrer demnach nicht zu dem Teil des Volkes, von dem "Schaden gewendet" werden und dessen "Nutzen gemehrt" werden soll?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Ingrid Keilbach

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Keilbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kostenberechnung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm. Gerne teile ich Ihnen den derzeitigen Sachstand hierzu mit:

Nach neuen Berechnungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) belaufen sich die Gesamtkosten der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm auf rund 2,89 Milliarden Euro. Bisher war mit Preis- und Planungsstand aus dem Jahr 2004 von Gesamtkosten von 2,025 Milliarden Euro für den Neubau des insgesamt rund 60 Kilometer langen Streckenabschnitts ausgegangen worden.

Die Kostensteigerungen von 865 Millionen Euro setzen sich laut DB AG aus Preissteigerungen, die sich seit 2004 ergeben haben, in Höhe von rund 200 Millionen Euro und 665 Millionen Euro Mehrkosten für den Tunnelbau, den Bahnkörper und Erdbau wie beispielsweise Einschnitte, Dämme und Kabeltiefbau, den Bau von Brücken und Stützbauwerken sowie den Bereich Oberbau und Eisenbahntechnik zusammen. Zum letztgenannten zählt unter anderem die moderne Technik zur Zugsteuerung, European Train Control System (ETCS).

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung prüft derzeit die Kostenplanungen zur Neubaustrecke Wendlingen - Ulm, für die der Bund die Finanzierung ab 2016 sicherstellt. Hierüber werden gegenwärtig Abstimmungen mit der DB AG und dem Land Baden-Württemberg geführt.

Der Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesschienenwege wird nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz regelmäßig überprüft. In diesen Planungsprozess ist auch die NBS Wendlingen - Ulm einbezogen. Ergebnisse der derzeit laufenden Überprüfung sollen noch im Sommer dieses Jahres vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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