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Peter Ramsauer
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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Ramsauer von Thomas S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

wenn ich für meine Frau einen Strauß Blumen kaufe, so bezahle ich einen ermäßigten Mehrwertseuersatz, wenn ich ihr jedoch lebensnotwendige Medikamente kaufe, zahle ich den vollen Mehrwertssteuersatz. Warum wird hier nicht endlich eine Änderung herbeigeführt. Eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel würde auch eine nicht unwesentliche Entlasung der Krankenkassen bedeuten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Siebert,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09. Juni 2009 zur Thematik reduzierter Mehrwert­steuersatz für Arzneimittel.
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, den allgemeinen von 19 % für die meisten Leistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für z.B. Lebensmittel (au­ßer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitschriften, bestimmte Kunstgegenstände und Leitungswasser. Nach dieser Einordnung unterlie­gen Arzneimittel dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz.
Den Katalog der im geltenden Recht dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen­den Leistungen kann man getrost als Dickicht bezeichnen (z. B. Arzneimittel vs. Tier­nahrung). Eine Überprüfung der bestehenden Mehrwertsteuerbelastungsstrukturen ist seit Jahren überfällig. Deshalb wollen wir in der nächsten Legislaturperiode den Dschungel lichten. Ziel ist, baldmöglichst nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und die europäische Wett­bewerbssituation bestimmter Branchen (beispielsweise Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes oder des dienstleistungsorientierten Handwerks) zu berück­sichtigen. Die Mehrwertsteuerbelastung darf angesichts offener Grenzen in Europa nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die die Existenz mittelständischer Betriebe bedrohen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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