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Frage von Wilfried M. •

Frage an Peter Gauweiler von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

wenn ich richtig informiert bin, so wollten Sie eine Verfassungsklage einreichen zum deutschen Weg in den EU- Verfassungsvertrag.

Ich hätte gern gewußt, ob dies stimmt und ob eine Klage eingereicht wurde.

Den letzten Äußerungen in den leider nicht immer besonders differenziert berichtenden Medien ist ja zu entnehmen, daß manche Politiker - beraten durch wen auch immer - den Nein sagenden Franzosen z.B. noch einmal mit Kampagnen zuleibe rücken, sozusagen sie umerziehen wollten, als handele es sich um Erziehungsbedürftige und - willige.

Ein freier Geist wollte dann revoltieren, und sei er kein Jurist.

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner aus Oberfranken

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

die Mehrheit des Parlamentes hat am 12. Mai diesen Jahres den EU- Verfassungsvertrag verabschiedet. Ich habe in der Bundestagsdebatte vom 12. Mai zusammen mit 23 Kollegen gegen diesen Verfassungsvertrag gestimmt, da ich ihn für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz halte. Eine Entscheidung über eine neue Verfassung kann nur direkt vom Souverän selbst – dem Volk - getroffen werden. Unmittelbar nach der Zustimmung des Deutschen Bundestages habe ich am 27. Mai 2005 Verfassungsbeschwerde und Organklage beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe eingelegt.
Der Bundespräsident hat daraufhin den Verfassungsvertrag nicht unterzeichnet, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu meiner Klage abzuwarten. Der Vertrag ist daher derzeit in Deutschland noch nicht ratifiziert!
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme von Bundesregierung und Bundesrat zu dieser Angeleigenheit angefordert und hierfür eine Frist bis zum 30.September 2005 gesetzt. Möglicherweise wird es noch in diesem Jahr eine öffentliche Verhandlung vor dem Verfassungsgericht geben. Eine Entscheidung könnte dann unter Umständen bereits Anfang des nächsten Jahres erfolgen.
Nach dem mutigen Nein der Bürgerinnen und Bürger in Frankreich und in den Niederlanden muß die Politik dieses Votum akzeptieren. Eine Mißachtung der Ablehnung durch die europäischen Bürger muß das Ende dieses unguten Verfassungsentwurfes bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gauweiler

P.S. : Weiterführende Hinweise sowie die Klageschrift im Volltext und eine Kurzfassung der zentralen Kritikpunkte finden Sie bei Interesse im Internet auf der Seite: http://www.peter-gauweiler.de Unter Themen/ Volksabstimmung über eine EU- Verfassung.