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Peter Gauweiler
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Frage von Marcus K. •

Frage an Peter Gauweiler von Marcus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

wie stehen Sie zur geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags, dass nur noch von der Fraktion bestimmte Redner und Rednerinnen im Bundestag uneingeschränkt sprechen dürfen, während nicht nominierte Redner nur in Ausnahmefällen und maximal drei Minuten lang reden dürfen?

Stimmen Sie der Aussage zu, dass das Rederecht Kern des verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten ist und dass der Abgeordnete - wie es das Verfassungsgericht schon 1959 festgestellt hat - notfalls auch gegen den Willen seiner Fraktionsfreunde reden darf?

Falls Sie der Aussage zustimmen, steht dann die geplante Änderung im Widerspruch hierzu?

Beste Grüße,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

Ich sehe eine politische Notwendigkeit darin, dass die parlamentarische Willensbildung regelmäßig in den Fraktionen diskutiert, zusammengeführt und geformt wird. Die fraktionsangehörigen Abgeordneten sollten, nach eingehender Prüfung, in der Regel die von der Fraktion gefassten Beschlüsse mit tragen und sich auch im Hinblick auf Ausschussmitgliedschaften und Redezeiten im Plenum in die von der Fraktion beschlossenen Vorgaben einfinden.
Andererseits verlöre das verfassungsrechtlich garantierte freie Mandat seine Bedeutung, wenn die Fraktionsdisziplin sich zum Fraktionszwang auswüchse und die Fraktionen einen Absolutheitsanspruch erhöben. Wenn eine von einem großen Teil des Volkes vertretene Ansicht im Plenum überhaupt nicht mehr zum Ausdruck kommen könnte, würde die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie sehr darunter leiden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Gauweiler