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Peter Bleser
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Frage von Stefan G. •

Frage an Peter Bleser von Stefan G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bleser,

zur Regelung der Patientenverfügung (PV) gibt es inzwischen drei Anträge, welche sich in ihrer Position deutliche unterscheiden:

1. Antrag "Stünker"
Dieser Antrag räumt dem Patientenwillen absolutes Vorrecht ein, selbst wenn es durch Unwissenheit oder ungeschickte Abfassung der PV zu einer vom Patienten ungewollten und letztlich tödlichen Entscheidung kommen kann.

2. Antrag "Bosbach"
Dieser Antrag versucht , die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Staates zu finden. Durch das Einziehen gewisser Hürden wird der Patient vor einer Fehlentscheidung bewahrt.

3. Antrag "Zöller"
Dieser Antrag versucht den Patientenwillen, selbst wenn keine PV vorliegt, dialogisch zu ermitteln. Dies hat auch eine deutliche Stärkung der ärztlichen Stellung zur Folge und birgt duch die Hinzuziehung auch mündlicher Äußerungen ein gewisses Risiko der Fehlinterpretation des Patientenwillens.

Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und welchen Antrag werden Sie im Bundestag unterstützen ?

Inwieweit unterstützen Sie den Ansatz einer medizinischen Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Ersatz der PV ?

Mit freundlichen Grüßen aus Koblenz

Stefan Grieser-Schmitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grieser-Schmitz,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zur Patientenverfügung. Es zeigt, dass Sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, was ich sehr begrüße.

Ich unterstütze den Gesetzentwurf des Abgeordneten Bosbach & Kollegen, jedoch nur, weil er in meinen Augen die weitgehendste Regelung beinhaltet und mehr liberale Verfügungen verhindert. Generell lehne ich die Patientenverfügung ab und werde auch keine Patientenverfügung unterzeichnen, weil letztlich immer ein Dritter entscheidet und diese Entscheidung möchte ich keinem überlassen. Ich erkenne jedoch an, dass für viele Menschen eine klare Regelung hilfreich ist.

Der Entwurf von Bosbach sucht das Selbstbestimmungsrecht und die Würde im Sterben auch für den Fall zu sichern, dass jemand über die Zustimmung zu einer Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann. Wie Sie schon geschrieben haben, wird zugleich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gesichert und zu einem beides Aspekte schonenden Ausgleich gebracht.

Ferner regelt der Entwurf das Institut der Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Alternative zur Patientenverfügung. Mit der Vorsorgevollmacht kann anstelle der amtlichen Bestellung eines Betreuers vom Betroffenen selbst ein Bevollmächtigter seines Vertrauens benannt werden.

Am 21. Januar 2009 wurde der o.g. Gruppenantrag (Drs. 16/11360) und ein weiterer in erster Lesung debattiert und an die Ausschüsse verwiesen. Der Rechtsausschuss wird voraussichtlich am 4. März 2009 dazu eine Sachverständigen-Anhörung durchführen. Mit der 2./3. Lesung und Schlussabstimmung im Bundestag ist daher kurz vor oder nach Ostern zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB