Chatkontrolle, Ihre Stellungnahme: Halten Sie eine anlasslose Kontrolle privater digitaler Kommunikation für mit Artikel 10 des Grundgesetzes und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar?
Sehr geehrter Herr Beyer,
Artikel 10 GG schützt das Fernmeldegeheimnis, Artikel 38 GG verpflichtet Sie allein Ihrem Gewissen.
Werden Sie einer EU-Regelung zustimmen, die eine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation ermöglicht, oder werden Sie sich zum Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und der Grundrechte der Bürger einsetzen?
Ich bitte um eine klare Ja-oder-Nein-Antwort mit kurzer Begründung.

Antwort ausstehend von Peter Beyer CDU
