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Antwort von Peter Aumer
CSU
• 21.06.2018

(...) Je nach Einzelfall kann dies bis zu einem Berufsverbot oder dem Verbot des Umgangs mit Tieren führen. Aus religiösen Gründen können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbietet. (...)

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