(...) Die Ausweitung auf das BAMF ist also keine grundsätzlich neue Sache. Wer sich z.B. weigert, bei seiner Identitätsfeststellung mitzuwirken oder sogar falsche Angaben macht, muss solche Eingriffe dulden, denn es gibt kein Recht auf Verheimlichung der Identität. Sonst könnte man ein Asylgesuch nicht bearbeiten. (...)
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