(...) Das Staatswohl ist der Bundesregierung und dem Bundestag gleichermaßen anvertraut. Der vertrauliche Umgang mit eingestuften Unterlagen – insbesondere in Fällen, in denen auch das Verhältnis zu ausländischen Staaten betroffen ist – ist ein Kernbestandteil des Schutzes der Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Untersuchungsausschusses, der sich mit einer großen Zahl eingestufter Unterlagen beschäftigen muss, ist dies von besonderer Bedeutung. (...)
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