(...) Ich halte diese Maßnahme in diesem bestimmten Fall grundsätzlich erst einmal für richtig. Denn erstens hat die EU-Kartellbehörde festgestellt, dass es sich nicht um verbotene Beihilfe handelt, wie die Konkurrenz behauptet und zweitens haben wir damit sichergestellt, dass es nicht zu einem Verkehrschaos gekommen ist und tausende deutsche Bürger nicht aus ihrem Urlaub heimkehren konnten.
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