(...) Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass Konfessionslose und Andersgläubige nicht diskriminiert werden dürfen. Nicht teilen kann ich allerdings Ihre Auffassung, dass das Arbeitsrecht in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft eine solche Diskriminierung darstellt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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