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Patricia Lips
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Frage von Berthold Rist D. •

Frage an Patricia Lips von Berthold Rist D. bezüglich Finanzen

Was spricht argumentativ gegen die Veroeffentlichung von Nebeneinkuenften der MdB´s auf Heller und Cent ?

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Sehr geehrter Herr Dr. Rist,

natürlich ist es jedem Abgeordneten unbenommen, seine individuellen Zahlen zu veröffentlichen, und sehr viele tun dies auch über Parteigrenzen hinweg. Das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Wähler an Transparenz und an der Offenlegung der Einkünfte der Abgeordneten unterstütze ich selbstverständlich, allerdings muss es sorgsam auch mit schutzwürdigen Interessen der Abgeordneten und dem Schutz ihrer Privatsphäre abgewogen werden.

Nach dem bisherigen System müssen die Nebeneinkünfte der Abgeordneten in drei Stufen (1.000-3.500, 3.500-7.000 und über 7.000€) veröffentlicht werden. Ein aktueller Fall eines Kollegen hat aber gezeigt, dass hier eine genauere Ausweisung sinnvoll ist. Deshalb hat die Rechtsstellungskommission des Bundestages beschlossen, das Stufensystem auf zehn Stufen zu erweitern (erste Stufen wie bisher und dann bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000€), um auch große zusätzliche Einnahmen angemessen abbilden zu können. Mit dieser Art der pauschalen Veröffentlichung wird aber auch in der Abwägung das Lebens- und Arbeitsumfeld des Abgeordneten hinreichend geschützt.

Ich denke, dass die vollkommene Offenlegung nach Euro und Cent über dieses verbesserte Stufensystem hinaus keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, kein Plus an Transparenz mehr bringt.

Viel wichtiger ist aber für mich, dass eine breite Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen in einem Parlament vertreten ist. Deshalb dürfen vor allem Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler nicht durch die Angst vor absoluter Offenbarung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse von der Übernahme eines Bundestagsmandates abgeschreckt werden. Ihre geschäftlichen Interessen müssen geschützt werden können, wenn sie sich entschließen, für eine begrenzte Zeit in die Politik zu gehen, und danach dann in ihren Beruf zurückkehren. Hier ist es sachgerecht, dass sie ihr Unternehmen, ihre Kanzlei oder Praxis in zeitlich überschaubarer Weise während ihrer Abgeordnetenzeit fortführen können und gerade keine exakten Verdienste und damit Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen müssen. Denn wir brauchen ebenfalls Landwirte, Handwerker, Unternehmer, Ärzte, Anwälte zusätzlich zu den abhängig Beschäftigten im Parlament, um ein möglichst breites Fachwissen, Erfahrung und Kompetenz über alle Berufsbilder hinweg auch im Bundestag zu haben.

Lassen Sie mich aber auch festhalten, dass die derzeitige Diskussion ein Zerrbild das Parlamentes gezeichnet hat, denn die allermeisten, nämlich rund 70% der Abgeordneten haben gar keine veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünfte. Dies trifft auch auf mich selbst zu.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt hinreichend erläutern, und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips

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