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Patricia Lips
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Frage von Nicole B. •

Vergütung ambulante Psychotherapie - Was gedenken Sie zu tun?

Sehr geehrte Frau Lips,

mit großer Sorge habe ich festgestellt, dass die Leistungen der ambulanten Psychotherapie kurzfristig gekürzt wird. Auch wenn mich als angehende Therapeuten im Angestelltenverhältnis in einer Klinik dies zunächst nicht trifft, bin ich überzeugt, dass dies ein Schritt in die falsche Richtung ist. Bereits heute haben die meisten ambulanten Therapeuten geschlossenen Warteliste und die Versorgung im Odenwald im Bereich der Kinder - und Jugendpsychotherapie ist teilweise sehr besorgniserregend. Vor allem in strukturschwachen Regionen ist diese Anlaufstelle jedoch sehr wichtig! Was gedenken Sie dagegen zu tun?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Eingabe.

Seien Sie versichert, eine hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen, ist uns als Union und mir persönlich ein besonderes Anliegen.

Erlauben Sie mir aber ein paar Hinweise zu den Hintergründen dieser Entscheidung zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Sie ist nicht von „der Politik“ und/oder dem Bundesgesundheitsministerium getroffen worden, sondern das Ergebnis eigenständiger Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.

Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst. 

Dazu werden Daten vom Statistischen Bundesamt erhoben. Auf Grundlage der letzten Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich für das Jahr 2023 vom Juli 2025 und der Sonderauswertung zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen vom Dezember 2025 hat der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geprüft. 

In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss nun beschlossen, die Vergütung zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare. 

Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.

Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht allerdings prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. 

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

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