Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Das Grundgesetz steckt einen klaren Rahmen für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene – wie etwa Volksentscheide – und derzeit gibt es keine Vorhaben, diesen verfassungsrechtlichen Rahmen zu verändern
Die Beamtenversorgung sieht sich ähnlichen Problemen gegenüber wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Durch den Wettbewerb am Markt haben sich die Preise für die fertig installierte Kilowattstunde Peak in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert.
Neben der Rente sind auch bei der Pflege- und Krankenkasse dringend strukturelle Reformen notwendig, welche in dieser Legislaturperiode in den im Koalitionsvertrag vereinbarten Kommissionen erarbeitet werden.

