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Pascal Reddig
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Reddig, wie hoch sind die Belastungen der öffentlichen Haushalte aufgrund der Beamtenpensionen und Hinterbliebenenpensionen?MfG Patrik B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Beamtenversorgung sieht sich ähnlichen Problemen gegenüber wie die gesetzliche Rentenversicherung. Im Jahr 2023 gab der Staat laut statistischem Bundesamt rund 86 Milliarden Euro für Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen aus. Die weiter vorangeschrittene Alterung der Beamten engt den finanziellen Spielraum der öffentlichen Haushalte immer weiter ein. Diese Lasten werden gänzlich aus Steuermitteln finanziert. Klar ist, dass die bestehende Rücklagenhöhe unzureichend zur Deckung der bestehenden Pensionsansprüche ist. Bisher hat nur das Land Sachsen den Versorgungsfonds in der Verfassung verankert und gewährleistet dadurch eine vollständige Kapitaldeckung für alle neuen Beamtinnen und Beamten ab 1997. Auch sehen wir nach wie vor einen Anstieg an Verbeamteten auf Bundes- und auf Länderebene. 

Ich setze mich daher dafür ein, Verbeamtungen künftig stärker zu begrenzen. Dass künftig alle Beamten auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, halte ich nicht für die richtige Lösung. Insbesondere mittel- und langfristig würde das die Rentenversicherung gar nicht entlasten – im Gegenteil. Wir müssen aber für mehr Gerechtigkeit zwischen den Systemen sorgen. Mein Vorschlag ist deshalb, die Beamtenpensionen für neu eintretende Staatsbedienstete an das Berechnungssystem der gesetzlichen Rente schrittweise anzupassen. Österreich ist diesen Weg bereits gegangen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Reddig

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