(...) Vor diesem Hintergrund hatte die FDP-Hessen bereits die Unvereinbarkeit von Staats- und Regierungsämtern mit einer solchen Aufsichtsfunktion ihr Landtagswahlprogramm integriert. Eine weitere Maßnahme aus selbigem Programm war die Forderung, dass jede Fraktion maximal eine Person in den Rundfunkrat schicken darf. Auf diese Weise könnte ein effektiver Kompromiss im Spannungsverhältnis von Politik und Medien gefunden werden. (...)
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