(...) Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beendet. In diesem Fall tritt eine Sperrzeit ein, die in Ihrem Fall bewirkt, dass für die Dauer von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld gezahlt werden konnte. Während der Sperrzeit ruht grundsächlich der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich allerdings um die Tage der Sperrzeit. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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