
(...) Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beendet. In diesem Fall tritt eine Sperrzeit ein, die in Ihrem Fall bewirkt, dass für die Dauer von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld gezahlt werden konnte. Während der Sperrzeit ruht grundsächlich der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich allerdings um die Tage der Sperrzeit. (...)