Portrait von Ottmar Schreiner
Ottmar Schreiner
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ottmar Schreiner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Eckehard E. •

Frage an Ottmar Schreiner von Eckehard E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schreiner,
immer wieder werden Prozesse verloren, da der Kläger die Beweise nicht erbringen kann.
Wann wird es endlich eine Beweislastumkehr geben. Es kann doch nicht angehen, dass der Kläger beweisen muss, was er nicht beweisen kann, wenn auf die Beweise aus rechtlichen Gründen / Datenschutz / Bankgeheimnis etc. kein Zugriff möglich ist.
Nach Artikel 19.4 GG besteht ein Grundrecht auf Rechtsweggarantie, was bedeutet, dass der Kläger hiernach nicht beweisen muss, sondern der Beklagte die Beschuldigungen entkräften muss. (Ergo: Es müssen im Wege der Rechtswegsgarantie alle Beteiligten (wirkliche alle) zur Aufklärung beitragen. Das ist doch das Rechtsstaatsprinzip.
Ihre Beantwortung interessiert sehr. Vielen Dank für Ihre aufklärende Meinung.
MfG Eckehard Ertel

Portrait von Ottmar Schreiner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ertel,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen beklagte Beweispflicht des Anklägers gibt es schon seit dem römischen Recht der Antike: necessitas probandi incumbit ei qui agit. Ich halte dieses Prinzip für sehr sinnvoll, würde aber Ihrem Wunsch zustimmen, dass sich alle an einem Verfahren Beteiligten um eine Aufklärung des Falles bemühen sollten. Dies ist jedoch auch der Fall, denn ein Beklagter muss die Beweise des Klägers durch Gegenbeweise entkräften, wenn er nicht verurteilt werden will.

Das von Ihnen genannte Grundrecht auf Rechtsweggarantie bezieht sich auf die öffentliche Gewalt: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“ (Art. 19 Abs. 4 GG) Wie Sie hieraus eine Beweislast des Beschuldigten ableiten, erschließt sich mir leider nicht. Das von Ihnen angesprochene Rechtsstaatsprinzip umfasst jedoch u.a. den Rechtsschutz und die Garantie, rechtliches Gehör vor unabhängigen Richtern zu bekommen.

Mit freundlichen Grüße,

Ottmar Schreiner