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Frage von Joachim K. •

Frage an Ottmar Schreiner von Joachim K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schreiner!

Als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales bitte ich Sie um Ihre Meinung zu folgendem Delikt.

Unterdrückt mich hier nach Beauftragung der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung eine verfassungsmäßige politische Unordnung? Was Unmoral angeht, total seriös!

Wieso konnte ich bei der Bundesanstalt f.. Arbeit in der Vermischung privatrechtlicher Angestelltenaufgaben und funktionsvorbehaltlicher Beamtendienste als b e f r i s t e t fungierender Prüfbeamter beschäftigt werden?
(BT- Drs.13/5498, Seite 49, PDF-Format)

Durften mir damit im Kontext OWIG/Strafrecht Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung zur Verfolgung von Arbeitgebern die illegal Ausländer beschäftigten b e f r i s t e t und teils auch in anleitender Funktion übertragen werden?

Warum gab/gibt es für mich aus der Pflicht zur Erfüllung dieser Daueraufgaben des Staates (BAG Urteil vom 23.1.2002 - 7 AZR 461/00 - 2.) keine Vorschrift die dazu bestimmt ist, für mich daraus insoweit subjektive Rechte schützen zu können?
(BT Petitionsausschuss, 19.11.2003, Pet 4-14-16-8000-048706)

Verstehen Sie, wenn nach Ende meiner Befristungen die durch unangekündigte Betriebsprüfungen gemaßregelten und angezeigten Arbeitgeber mir nun bei der Suche eines neuen Jobs abweisend gegenüberstehen und mein Gesicht in missfälliger Erinnerung behalten haben?
(So z.B. der RD einer Bausparkasse auf meine Bewerbung als Mitarbeiter,
Zitat: "[...] teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten")

Der SPD ihr MdB und PSt. Rolf Schwanitz und vom Arbeitsamt die dafür verantwortlichen Persönlichkeiten Lutz / Kowielsky finden das in Ordnung.

Welche Normen gibt die freiheitlich- demokratische Grundordnung hierzu vor?

Mit besten Grüßen
J. Kraus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kraus,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen keine Antwort geben kann, ich müsste zu viel spekulieren und das erscheint mir weder angemessen noch hilfreich.

Wenn Sie möchten, können Sie genauere Angaben direkt an mein Büro schicken – abgeordnetenwatch als Plattform, die von allen öffentlich einsehbar ist scheint mir für derart persönliche Dinge nicht geeignet – um mir so eine fundierte Überprüfung zu ermöglichen. Die Anschrift finden Sie auf meiner Homepage http://www.ottmarschreiner.de .

Mit freundlichen Grüßen,

Ottmar Schreiner