Sehr geehrte Frau Dr. Klein, wie stehen Sie als Vertreterin der CDU Berlin und stellv. Mitglied im Finanzausschuss zur geplanten Streichung der 1-jährigen Steuerfrist auf Bitcoin?
Sehr geehrte Frau Dr. Klein,
als stellv. Mitglied im Finanzausschuss haben Sie früh Einfluss auf die Linie der Unionsfraktion. Die Bundesregierung plant, die einjährige Steuerfrist nach §23 EStG für Bitcoin abzuschaffen (Eckwertebeschluss vom 29.04.2026) [1].
Die Frist gilt seit dem Steuerentlastungsgesetz 1999 unverändert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2023 (IX R 3/22) Bitcoin ausdrücklich wie Gold als sonstiges Wirtschaftsgut eingeordnet [2].
Auch in den USA wird mit dem sog. Howey-Test zwischen Wertpapieren & Rohstoffen unterschieden. Bitcoin gilt dort aufgrund seiner dezentralen Struktur und fehlenden Emittenten als Commodity bzw. digitaler Rohstoff (anders als viele andere Kryptowährungen, die Wertpapier Merkmale aufweisen.
Die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist würde vor allem langfristig orientierte Bürger treffen, die auf Eigenverantwortung und private Altersvorsorge setzen.
[1] BMF-Eckwertebeschluss 29.04.2026
[2] BFH IX R 3/22, 14.02.2023

