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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 11.01.2023

ja, die Anzahl der Anträge wird vermutlich steigen, aber durch die Vereinfachungen sollten diese auch schneller bearbeitet werden können. In dem bspw. Mehrstaatigkeit zugelassen wird entfallen aufwendige Überprüfungen, das macht Kapazitäten frei.

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• 11.01.2023

die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.

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• 11.01.2023

mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.

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• 11.01.2023

der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts liegt federführend im BMI und wurde vergangene Woche den anderen Resorts der Bundesregierung vorgelegt. Sobald der endgültige Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorliegt, werden sich Ihre Frage besser beantworten lassen.

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• 11.01.2023

im Ampel-Koalitionsvertrag ist vereinbart, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dafür wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachfacht. Der Gesetzgebungsprozess wurde Ende 2022 begonnen.

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• 11.01.2023

mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.

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