Wie ist Ihre Haltung zur beschlossenen Abwertung psychotherapeutischer Leistung?
Sehr geehrter Herr Nouripour,
Ich wende mich als niedergelassene Psychotherapeutin aus Frankfurt an Sie.
Am 11.03.2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss unter dem Druck des GKV-Spitzenverbandes entschieden, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 01.04.2026 pauschal um 4,5% zu kürzen. Dies bedeutet für meine Praxisgemeinschaft eine erhebliche Mindereinnahme. Bei ca. 90 Behandlungsterminen pro Woche über 43 Arbeitswochen ergibt sich eine Größenordnung von rund 21.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig steigen die laufenden Kosten. Die Abwertung ist somit ein realer Eingriff in die wirtschaftliche Stabilität ambulanter psychotherapeutischer Versorgung. Es geht zudem um die gesellschaftliche Relevanz einer solchen hochwirksamen Maßnahme wie der Psychotherapie (www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/nachrichten/bptk-langzeitstudie-der-techniker-krankenkasse-belegt-psychotherapie-ist-nachhaltig) sowie um die dadurch drohende schlechtere Versorgung gesetzlich Versicherter.

