Wie rechtfertigen Sie es moralisch, durch ihre Zustimmung zum sog. Wehrdienst - Erneuerungsgesetz mein Recht das Land zu verlassen einzuschränken oder aufzuheben?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann nachvollziehen, dass die Diskussion rund um das Wehrdienstmodernisierungsgesetz bei vielen Menschen Sorgen und auch emotionale Reaktionen auslöst – insbesondere dann, wenn der Eindruck entsteht, persönliche Freiheitsrechte könnten eingeschränkt werden. Gerade deshalb halte ich es für wichtig, offen und ehrlich auf Ihre Frage zu antworten.
Zunächst möchte ich einen entscheidenden Punkt klarstellen: Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz hebt Ihr Recht, Deutschland zu verlassen, nicht auf. Es führt weder ein Ausreiseverbot noch eine allgemeine Einschränkung der Reisefreiheit ein. Die öffentliche Diskussion entzündete sich vor allem an einer älteren Regelung des Wehrpflichtgesetzes, die bereits seit Jahrzehnten existiert und ursprünglich aus der Zeit des Kalten Krieges stammt. Historisch diente diese Regelung rein administrativen Zwecken: In Zeiten einer aktiven Wehrpflicht sollte sichergestellt werden, dass Wehrpflichtige im Spannungs- oder Verteidigungsfall erreichbar bleiben. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 verlor diese Regelung praktisch ihre Bedeutung. Auch heute gilt weiterhin: Der Wehrdienst ist nicht verpflichtend reaktiviert worden, und Reisen, Auslandsaufenthalte oder eine dauerhafte Auswanderung bleiben möglich. Das Bundesverteidigungsministerium hat ausdrücklich klargestellt, dass in Friedenszeiten keine individuellen Genehmigungsverfahren stattfinden und Auslandsaufenthalte pauschal als genehmigt gelten.
Gleichzeitig will ich Ihre Frage aber nicht nur formaljuristisch beantworten, sondern auch politisch und moralisch. Wir leben heute leider nicht mehr in der sicherheitspolitischen Realität der 1990er- oder frühen 2000er-Jahre. Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erleben wir erstmals seit Jahrzehnten wieder einen großen Krieg mitten in Europa. Russland führt nicht nur einen brutalen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat, sondern bedroht offen die europäische Sicherheitsordnung insgesamt. Gleichzeitig beobachten wir Cyberangriffe, Sabotageakte, Desinformationskampagnen und massive militärische Aufrüstung an den Außengrenzen der NATO. Vor diesem Hintergrund halte ich es für verantwortungslos, wenn ein Staat keinerlei Vorsorge mehr trifft und so tut, als seien Frieden und Sicherheit dauerhaft garantiert. Ein demokratischer Staat hat nicht nur die Aufgabe, Freiheit zu schützen, sondern auch die Fähigkeit, diese Freiheit im Ernstfall verteidigen zu können.
Genau darum geht es beim Wehrdienstmodernisierungsgesetz:
nicht um Militarisierung des Alltags, nicht um die Abschaffung von Freiheitsrechten, sondern um die Wiederherstellung staatlicher Handlungsfähigkeit nach Jahren des sicherheitspolitischen Wegsehens. Deutschland hat über viele Jahre hinweg Strukturen abgebaut, Personal reduziert und Vorsorge vernachlässigt, weil man glaubte, militärische Bedrohungen gehörten der Vergangenheit an. Diese Annahme hat sich leider als falsch erwiesen.
Moralisch betrachtet halte ich deshalb folgende Frage für zentral: Ist es verantwortbar, Freiheit ausschließlich als individuelles Recht zu verstehen, ohne zugleich die gemeinsame Verantwortung für deren Schutz mitzudenken? Ich glaube: Freiheit funktioniert dauerhaft nur dort, wo ein Staat im Ernstfall handlungsfähig bleibt. Dazu gehören funktionierende Streitkräfte, Zivilschutz, Katastrophenvorsorge und eine belastbare staatliche Organisation. Demokratien dürfen sich nicht erst dann vorbereiten, wenn eine Krise bereits eingetreten ist. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Bürgerrechte beliebig eingeschränkt werden dürfen. Gerade weil wir ein freiheitlicher Rechtsstaat sind, müssen staatliche Maßnahmen verhältnismäßig bleiben und parlamentarisch kontrolliert werden. Genau deshalb ist es wichtig, nüchtern zwischen tatsächlichen Grundrechtseingriffen und organisatorischer Vorsorge zu unterscheiden. Ich halte es deshalb moralisch nicht für falsch, wenn der Staat nach Jahren sicherheitspolitischer Naivität wieder beginnt, minimale Vorsorgestrukturen aufzubauen. Im Gegenteil: Angesichts der aktuellen Bedrohungslage wäre völlige Untätigkeit aus meiner Sicht politisch und moralisch schwerer zu rechtfertigen.
Dabei bleibt für mich klar: Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ist kein Nebenaspekt, sondern Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses. Sicherheitspolitische Vorsorge darf niemals dazu missbraucht werden, Menschen unnötig einzuschränken. Nach der aktuellen Rechtslage sehe ich diese Grenze jedoch nicht überschritten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Vogt

