(...) Ich unterstütze die Einschätzung der Bundesregierung, die auch von der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmanns geteilt wird, im Hinblick auf die Einordnung der E-Zigarette als Arzneimittelprodukt. Die Entscheidung, ob eine zugelassene E-Zigarette geraucht wird oder nicht, sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen bleiben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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