
(...) Ich möchte angesichts Ihrer Frage darauf hinweisen, dass seit einiger Zeit alle Radwegebenutzungspflichten dahingehend überprüft werden, ob sie angesichts der sich fortentwickelten Rechtsprechung weiterhin aufrecht erhalten werden müssen. In vielen Fällen wurde die Radwegebenutzungspflicht daraufhin aufgehoben. Es gibt zudem Fälle, in denen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bereits von der Polizei angeordnet wurde, ihre Umsetzung durch das örtlich zuständige Bezirksamt (Abbau der entsprechenden Verkehrszeichen) aber noch aussteht, weil zuvor erst die betreffenden Lichtsignalanlagen wegen der längeren Räumzeit für Radfahrer bei Mitbenutzung der Fahrbahn durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) umprogrammiert werden müssen. (...)