(...) der Studierendenvertretung der HAW Hamburg empfehlen, sich mit dem Anliegen direkt an die Straßenverkehrsbehörde im örtlich zuständigen Polizeikommissariat 11 (Steindamm 82, 20099 Hamburg) zu wenden. Diese Behörde ist dafür zuständig, den Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen, und wird das Anliegen prüfen und darüber entscheiden. Ihrer Entscheidung wird sie die einschlägigen Regelwerke zugrundelegen, so wie in allen anderen Einzelfällen auch. (...)
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