
(...) Der Gesetzgeber hat mit der Pflegetransparenzvereinbarung einen ersten Schritt unternommen, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage zu ermöglichen. Das Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Ange- hörigen Qualitätsergebnisse einer Pflegeeinrichtung Anhand der Darstellung und Bewertung erkennen, nachvollziehen und einordnen können. (...)