(...) Die Gesundheitsreform (das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) beinhaltet viele Verbesserungen für die Versicherten und damit auch für die chronisch Kranken. (...) Deshalb ist vorgesehen, dass die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Kranke nicht greifen soll, wenn die Patientin oder der Patient entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen hat. (...)
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