(...) Im Steuerrecht ist es grundsätzlich so, dass jeder Erwerbstätige für sein Einkommen steuerpflichtig ist. Dass Eheleute steuerliche Privilegien genießen, stellt eine Ausnahme von dieser Regel da, die sich aus dem in Artikel 6 unseres Grundgesetzes festgeschriebenen besonderen Schutz für Ehe und Familie ergibt. (...)
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