
(...) In der Tat müssen wir dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und diese gegebenenfalls auch einfordern. Es ist allerdings grundsätzlich so, dass Rechte nur individuell einklagbar sind, dies gilt auch im Arbeitsrecht. Wer die Arbeitsgerichte in Anspruch nimmt, muss wie in den Verfahren vor den Zivilgerichten mit anfallenden Gerichtskosten und eventuell außergerichtlichen Kosten auf Grund der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts rechnen. (...)